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Vermieter Informationen Sie haben für Ihre Wohnung/Ihr Zimmer über fine+mine den richtigen Mieter gefunden. Hier finden Sie unseren Anbieter-Leitfaden und Blanko- Untermietverträge sowie weitere Informationen für ein stressfreies Vermieten. Allgemeine Bedingungen 1. Der Anbieter beauftragt die Wohnagentur fine + mine Wohnraum zu vermitteln. Der Anbieter berechtigt damit fine + mine, seinen Wohnraum Interessenten anzubieten und Fotomaterial, Grundrisse, Beschreibungen usw. zum Wohnraum zu veröffentlichen sowie die Kontaktaufnahme von Interessenten zum Anbieter zu ermöglichen. Für Anbieter ist der Service von fine + mine kostenfrei, sofern mit dem Anbieter keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Ist der Anbieter nicht Eigentümer seiner Wohnung ist eine Genehmigung/ Zustimmung der Untervermietung durch den Eigentümer erforderlich. Die Vorlage dieser Genehmigung wird von fine + mine vorausgesetzt. Kommt es durch ein unberechtigtes Angebot zu Komplikationen, ist fine + mine berechtigt, ggf . entstandenen Aufwand dem Anbieter in Rechnung zu stellen. 2. Der Anbieter verpflichtet sich, fine + mine unverzüglich zu informieren, sobald es zu einer Vermietung des Wohnraums kommt, sowie bei einer Verlängerung des ursprünglich vereinbarten Mietzeitraumes. Ebenfalls besteht eine Informationspflicht, wenn ein früherer, von fine + mine vermittelter, Untermieter für eine erneute Anmietung direkt beim Anbieter anfragt. Der Anbieter verpflichtet sich, den Namen des Mieters fine + mine mitzuteilen, unabhängig davon, ob die Vermietung durch die Vermittlung von fine + mine oder anderweitig erfolgte. Außerdem besteht eine Informationspflicht, wenn sich Daten des Angebotes ändern (insbesondere Angaben zur Mietzeit, Mietpreishöhe und Ausstattung) , wenn der Anbieter längere Zeit nicht vor Ort sein wird sowie bei Aufgabe der Vermietungsabsicht. Es ist zu beachten, dass mit einer Vermietungszusage eine vertragliche Bindung eingegangen wird. Tritt man von dieser Zusage zurück, können Ersatzansprüche des Mieters entstehen. 3. Sofern die/der Anbieter eine dritte Person mit der Wahrnehmung ihrer/seiner Interessen beauftragt, hat sie/er weiterhin dafür Sorge zu tragen, dass die dritte Person der Informationspflicht nachkommt. 4. Der Anbieter hat jederzeit die Möglichkeit, den Auftrag zu kündigen. Die Verpflichtungen aus Punkt 2. bleiben davon unberührt. 5. Für die Verletzung der Mitteilungs- und Informationspflichten nach Punkt 2 + 3, kann fine + mine eine Vertragsstrafe in Höhe von 50,00 Euro verlangen. Schadensersatzansprüche von fine + mine bleiben hiervon unberührt. 6. Die Wohnagentur fine + mine tritt ausschließlich als Mittler auf. Trotz aller Sorgfalt kann fine + mine keine Haftung für eventuell entstehende Schäden im angebotenen / vermittelten Wohnraum oder Schäden bzw. Nachteile durch die Vermietung oder bei Vertragsbruch übernehmen. 7. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.
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